Finanzstrafrecht

Das Finanzstrafrecht umfasst das Abgabenstrafrecht- also Steuer- und Zollstrafrecht. Wird man ungeplant mit Themen in diesem Zusammenhang konfrontiert, ist oft rasches Handeln angezeigt. Wir bieten ein umfangreiches Know-how in diesem Themenbereich und übernehmen auf Wunsch Ihre Vertretung bei Finanzstrafverfahren.

Ihre Vorteile

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Finanzstrafrecht. Durch laufende Fortbildung halten wir uns Knowhow und die umfassenden juridischen Kenntnisse auf dem aktuellsten Stand, um Sie kompetent beraten und vertreten zu können. Wir kümmern uns um die Vorbereitung eines Finanzstrafverfahrens und vertreten unsere Klienten auf Wunsch bei den verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

Wir stehen bei Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzstrafrecht jederzeit zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall.